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Abschnitt 7 - Zuständige Behörde
§ 36 Zuständige Behörde
§ 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
§ 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten - ElektroG)
§ 36 Zuständige Behörde
Zuständige Behörde ist das Umweltbundesamt.