Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 7 - Anforderungen an die Überwachung
§ 22 Erstmalige und jährliche Überprüfung
§ 23 Überwachungsbericht
Entsorgungsfachbetriebeverordnung
(Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften - EfbV)
§ 23 Überwachungsbericht
Der Sachverständige dokumentiert den Verlauf und das Ergebnis der Überprüfung gegenüber dem Betrieb schriftlich in einem Überwachungsbericht.
Der Mindestinhalt des Überwachungsberichts ergibt sich aus Anlage 2.