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Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Entsorgungsfachbetriebeverordnung
(Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe, technische Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften - EfbV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe nach
§ 56 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
sowie die Überwachung und Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben durch technische Überwachungsorganisationen nach
§ 56 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
und durch Entsorgergemeinschaften nach
§ 56 Absatz 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
.