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Teil 2 - Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden
§ 5a Anteil Erneuerbarer Energien bei grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 9a Gebäude für die Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen
§ 10 Nachweise
§ 10a Information über die Vorbildfunktion
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich - EEWärmeG)
§ 12 Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Behörden richtet sich nach Landesrecht.