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Abschnitt 3 - Kosten
§ 16 Netzanschluss
§ 17 Kapazitätserweiterung
§ 18 Vertragliche Vereinbarung
Erneuerbare-Energien-Gesetz
(Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien - EEG 2017)
§ 17 Kapazitätserweiterung
Die Kosten der Optimierung, der Verstärkung und des Ausbaus des Netzes trägt der Netzbetreiber.