(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen, 2. Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften, 3. Beschaffung unterstützen, 4. Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten, 5. Verträge aus dem Online-Vertrieb abwickeln, 6. Kundenkommunikation gestalten, 7. Online-Marketing entwickeln und umsetzen und 8. kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz, 5. Bedeutung und Struktur des E-Commerce, 6. Kommunikation und Kooperation und 7. projektorientierte Arbeitsweisen im E-Commerce.