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Abschnitt 4 - Aufsicht
§ 61 Ausschluss der Fachaufsicht
§ 62 Rechtsaufsicht
Deutsche-Welle-Gesetz
(Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" - DWG)
§ 61 Ausschluss der Fachaufsicht
Die Deutsche Welle unterliegt keiner staatlichen Fachaufsicht.