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Unterabschnitt 1 - Finanzwesen
§ 44 Finanzierungsgarantie
§ 45 Einnahmen
§ 46 Grundsätze der Wirtschaftsführung
§ 47 Bedeutung und Wirkung des Wirtschaftsplans
§ 48 Aufstellung des Wirtschaftsplans
§ 49 (weggefallen)
§ 50 Deckungsfähigkeit von Ausgaben
§ 51 (weggefallen)
§ 52 Vorläufige Wirtschaftsführung
§ 53 Ausführung des Wirtschaftsplans
§ 54 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Nachtrag zum Wirtschaftsplan
§ 55 Jahresabschluss
§ 56 Prüfungen
§ 57 Bekanntmachungen
Deutsche-Welle-Gesetz
(Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle" - DWG)
§ 53 Ausführung des Wirtschaftsplans
Die Ausführung des Wirtschaftsplans erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Die §
§ 55
,
56 Abs. 1
,
§§ 58
,
59 der Bundeshaushaltsordnung
finden entsprechende Anwendung.