(1) Die Organe der Deutschen Welle sind:

    1. der Rundfunkrat,

    2. der Verwaltungsrat,

    3. der Intendant.

(2) Gremien der Deutschen Welle sind der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat.

(3) Die Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.