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Teil 5 - Schlussvorschriften
§ 34 Anwendungsbestimmungen
§ 35 Übergangsregelung
§ 36 Inkrafttreten
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfV)
§ 36 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.