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Abschnitt 1 - Erstzuweisung der Zahlungsansprüche und Anwendung der Basisprämienregelung
§ 10 Verfügbarkeit der beihilfefähigen Hektarflächen
§ 11 Mindestbetriebsgröße
§ 12 Hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung
§ 12a Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
(Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfV)
§ 12a Anpassung des Werts von Zahlungsansprüchen
Der auf Grund des
§ 12 Absatz 1 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes
bekanntgemachte Wert der Zahlungsansprüche für die Basisprämie für das Jahr 2015 für die Region Mecklenburg-Vorpommern wird linear auf den Betrag von 174,73 Euro angepasst.