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Abschnitt 3 - Schlussvorschriften
§ 26 Weitere Ermächtigungen
§ 27 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
§ 28 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 29 Inkrafttreten
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
(Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfG)
§ 28 Verkündung von Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von
§ 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes
im Bundesanzeiger verkündet werden.