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Unterabschnitt 2 - Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
§ 13 Zahlungsbetrag
§ 14 Ausschluss gleichwertiger Methoden
§ 15 Dauergrünland in bestimmten Gebieten
§ 16 Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
§ 17 Ermächtigungen zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils
§ 18 Flächennutzung im Umweltinteresse
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
(Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - DirektZahlDurchfG)
§ 14 Ausschluss gleichwertiger Methoden
Ein Betriebsinhaber kann gleichwertige Methoden nach Maßgabe des Artikels 43 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 nicht anwenden.