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Abschnitt 1 - Stiftung „Deutsches Historisches Museum“
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform und Trägerschaft der Stiftung
§ 2 Stiftungszweck
§ 3 Stiftungsvermögen
§ 4 Satzung
§ 5 Organe der Stiftung
§ 6 Kuratorium
§ 7 Präsidentin oder Präsident
§ 8 Wissenschaftlicher Beirat
§ 9 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 10 Aufsicht; Jahresabschluss; Wirtschaftsplan; Haushalts- und Wirtschaftsführung; Prüfung
§ 11 Berichterstattung
§ 12 Beschäftigte
§ 13 Gebühren und Auslagen
§ 14 Dienstsiegel
DHMG
(Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ - DHMG)
§ 11 Berichterstattung
Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.