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Abschnitt 5 - Sanktionen und Inkrafttreten
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
§ 13 Zuständige Behörde
§ 14 Inkrafttreten
Datenerhebungsverordnung 2020
(Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel - DEV 2020)
§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.