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Abschnitt 3 - Verfahren der Datenerhebung
§ 9 Elektronische Formularvorlagen
§ 10 Verifizierung der Datenmitteilung
§ 11 Übermittlungsfrist
§ 12 Inkrafttreten
Datenerhebungsverordnung 2012
(Verordnung über die Erhebung von Daten zur Aufstellung des nationalen Zuteilungsplans für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 - DEV 2012)
§ 11 Übermittlungsfrist
Der Betreiber ist verpflichtet, die den Anforderungen dieser Verordnung entsprechende Datenmitteilung bis zum 6.
Oktober 2006 an die zuständige Behörde zu übermitteln.