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Abschnitt 6 - Schlussbestimmungen
§ 22 Ausschuss De-Mail-Standardisierung
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Gebühren und Auslagen
§ 25 Verfahren über eine einheitliche Stelle
De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)
§ 25 Verfahren über eine einheitliche Stelle
Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.