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Abschnitt 4 - Schlussvorschriften
§ 21 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dachdeckerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin - DachAusbV)
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1.
August 2016 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker/zur Dachdeckerin vom 13.
Mai 1998 (BGBl.
I S. 918) außer Kraft.