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Abschnitt 2 - Zwischenprüfung
§ 8 Ziel und Zeitpunkt
§ 9 Inhalt
§ 10 Prüfungsbereiche
§ 11 Prüfungsbereich Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen
§ 12 Prüfungsbereich Dach- und Wandtechnik
Dachdeckerausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin - DachAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Decken, Abdichten und Bekleiden von Dach- und Wandflächen sowie
2.
Dach- und Wandtechnik.