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Vierter Abschnitt - Tilgung
§ 45 Tilgung nach Fristablauf
§ 46 Länge der Tilgungsfrist
§ 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
§ 48 Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
§ 49 Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Bundeszentralregistergesetz
(Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister - BZRG)
§ 50 Zu Unrecht getilgte Eintragungen
Die Registerbehörde hat vor ihrer Entscheidung darüber, ob eine zu Unrecht im Register getilgte Eintragung wieder in das Register aufgenommen wird, der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.