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Erster Abschnitt - Wahlorgane
§ 1 Bundeswahlleiter
§ 2 Landeswahlleiter
§ 3 Kreiswahlleiter
§ 4 Bildung der Wahlausschüsse
§ 5 Tätigkeit der Wahlausschüsse
§ 6 Wahlvorsteher und Wahlvorstand
§ 7 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand
§ 8 Beweglicher Wahlvorstand
§ 9 Ehrenämter
§ 10 Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern, Erfrischungsgeld
§ 11 Geldbußen
Bundeswahlordnung (BWO)
§ 11 Geldbußen
Geldbußen nach
§ 49a Abs. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes
fließen in die Kasse der Gemeinde, in der der Betroffene in das Wählerverzeichnis einzutragen ist, Geldbußen nach
§ 49a Abs. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes
in die Kasse des Bundes.