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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 29 Übergangsregelung
§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
(Verordnung über die Abschlussprüfungen an Bundeswehrfachschulen - BWFSPrV)
§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung für Bundeswehrfachschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.
April 1985 (BGBl.
I S. 722) außer Kraft.