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Fünftes Kapitel - Schlußvorschriften
§ 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 45 Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen
§ 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
§ 47
§ 48 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
Bundeswaldgesetz
(Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft - BWaldG)
§ 44 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erläßt mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung der §
§ 15
bis
40
und
41a
erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften.