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Abschnitt 3 - Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Produktionsauftrag
§ 14 Prüfungsbereich Arbeitsplanung und Technologie
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung
(Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher und zur Bürsten- und Pinselmacherin - BüPinAusbV)
§ 12 Prüfungsbereiche
Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Produktionsauftrag,
2.
Arbeitsplanung und Technologie sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.