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Sechster Abschnitt - Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Straftaten
§ 29a Straftaten
§ 30 Straftaten
§ 30a Straftaten
§ 30b Straftaten
§ 31 Strafmilderung oder Absehen von Strafe
§ 31a Absehen von der Verfolgung
§ 32 Ordnungswidrigkeiten
§ 33 Einziehung
§ 34 Führungsaufsicht
Betäubungsmittelgesetz
(Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln - BtMG)
§ 33 Einziehung
Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach den §
§ 29
bis
30a
oder eine Ordnungswidrigkeit nach
§ 32
bezieht, können eingezogen werden.
§ 74a des Strafgesetzbuches
und
§ 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
sind anzuwenden.