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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 40 Erstmalige Anwendung
§ 41 Inkrafttreten
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung
(Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes - BsGaV)
§ 41 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.