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4. - Betriebswechsel
§ 219
Brennereiordnung (Anlage zur Branntweinmonopolverordnung) (BrennO 1998)
§ 219
Ändert sich bei einem Betriebswechsel der Übernahmepreis, so wird das Übernahmegeld neu berechnet.
Der Brennereibesitzer hat zuviel gezahltes Übernahmegeld zurückzuzahlen.
§ 217 Abs. 2
ist entsprechend anzuwenden.