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Erster Unterabschnitt - Vorstand
§ 63 Zusammensetzung des Vorstandes
§ 64 Wahlen zum Vorstand
§ 65 Voraussetzungen der Wählbarkeit
§ 66 Ausschluss von der Wählbarkeit
§ 67 Recht zur Ablehnung der Wahl
§ 68 Wahlperiode
§ 69 Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes
§ 70 Sitzungen des Vorstandes
§ 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
§ 72 Beschlüsse des Vorstandes
§ 73 Aufgaben des Vorstandes
§ 73a Einheitliche Stelle
§ 73b Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten
§ 74 Rügerecht des Vorstandes
§ 74a Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung
§ 75 Ehrenamtliche Tätigkeit des Vorstandes
§ 76 Pflicht der Vorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit
§ 77 Abteilungen des Vorstandes
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 71 Beschlussfähigkeit des Vorstandes
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist oder sich an einer schriftlichen Abstimmung beteiligt.