Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Unterabschnitt - Präsidium
§ 179 Zusammensetzung des Präsidiums
§ 180 Wahlen zum Präsidium
§ 181 Recht zur Ablehnung der Wahl
§ 182 Wahlperiode und vorzeitiges Ausscheiden
§ 183 Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums
§ 184 Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 185 Aufgaben des Präsidenten
§ 186 Aufgaben des Schatzmeisters
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
§ 184 Pflicht zur Verschwiegenheit
Für die Pflicht der Mitglieder des Präsidiums und der Angestellten der Bundesrechtsanwaltskammer zur Verschwiegenheit ist
§ 76
entsprechend anzuwenden.