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Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck, Eigenverantwortung, Mitwirkungspflicht
§ 2 Sachleistungsprinzip
§ 3 Heilfürsorgekarte
§ 4 Leistungen
Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung
(Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei - BPolHfV)
§ 2 Sachleistungsprinzip
Die Heilfürsorge wird grundsätzlich als Sachleistung gewährt.
Für Zuzahlungen und Belastungsgrenzen gelten die Regelungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.