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Abschnitt III - Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
§ 15 Verwaltungsvorschriften
Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG)
§ 14 Verweisungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
Wird in anderen Vorschriften auf Vorschriften und Bezeichnungen verwiesen, die durch dieses Gesetz geƤndert worden oder weggefallen sind, treten an ihre Stelle die Vorschriften und Bezeichnungen nach den geƤnderten Vorschriften.