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Abschnitt 3 - Wirkungen der Sonderung
§ 13 Umfang der Grundstücksrechte im Sonderungsgebiet
§ 14 Bereicherungsausgleich
§ 15 Ausgleich für Rechtsverlust
§ 16 Einrede der Sonderung
§ 17 Kosten
Bodensonderungsgesetz
(Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte - BoSoG)
§ 16 Einrede der Sonderung
Soweit ein Sonderungsverfahren nach diesem Gesetz anhängig und nicht ausgesetzt ist, kann Ansprüchen aus
§ 919
oder
§ 920 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
oder auf Feststellung des Eigentums die Einrede der Sonderung entgegengehalten werden.