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1. Titel - Obusverkehr und Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
§ 32 Haltestellen
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
§ 34 Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
In Fahrzeugen, die im Orts- oder Nachbarortslinienverkehr eingesetzt sind, soll an gut sichtbarer Stelle eine Übersicht über den Linienverlauf und über die Haltestellen angebracht sein.