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Abschnitt 3 - Verfahrensvorschriften
§ 12 Anwendung der Abgabenordnung
§ 13 Offenlegung der Bodenschätzungsergebnisse
§ 14 Übernahme in das Liegenschaftskataster
§ 15 Betreten von Grundstücken
§ 16 Aufgaben anderer Behörden
Bodenschätzungsgesetz
(Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens - BodSchätzG)
§ 16 Aufgaben anderer Behörden
Zur Durchführung der Bodenschätzung sind die nach Landesrecht zuständigen Behörden verpflichtet, die erforderlichen Grundlagen bereitzustellen.