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Unterabschnitt 2 - Vorbereitungsdienste
§ 10 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten
§ 10a Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 11 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 12 Mittlerer Dienst
§ 13 Gehobener Dienst
§ 14 Höherer Dienst
§ 15 Verlängerung der Vorbereitungsdienste
§ 16 Verkürzung der Vorbereitungsdienste
§ 17 Laufbahnprüfung
Bundeslaufbahnverordnung
(Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten - BLV)
§ 12 Mittlerer Dienst
Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.
Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.