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Sechster Abschnitt - Die Abgeltung
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
§ 25
§ 26
§ 27
§ 28
§ 29
§ 30
§ 31
§ 32
§ 33
Bundesleistungsgesetz (BLG)
§ 25
Im Fall einer Anforderung nach
§ 2 Abs. 1 Nr. 7
ist dem Eigentümer für seine zur Durchführung dieser Maßnahmen notwendigen besonderen Aufwendungen auf Verlangen angemessenen Vorschuß zu leisten.
Dies gilt sinngemäß im Fall des
§ 16 Abs. 1
.