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Vierter Abschnitt - Überleitungs- und Schlußvorschriften
§ 16 Überleitungsvorschriften für bestehende Kleingärten
§ 17 Überleitungsvorschrift für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
§ 18 Überleitungsvorschriften für Lauben
§ 19 Stadtstaatenklausel
§ 20 Aufhebung von Vorschriften
§ 20a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 20b Sonderregelungen für Zwischenpachtverhältnisse im Beitrittsgebiet
§ 21 (weggefallen)
§ 22 Inkrafttreten
Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
§ 19 Stadtstaatenklausel
Die Freie und Hansestadt Hamburg gilt für die Anwendung des Gesetzes auch als Gemeinde.