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Teil 5 - Datenerhebung und -verarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren
§ 70 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde
§ 71 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
§ 72 (weggefallen)
§ 73 Datenübermittlung
§ 74 Zuständigkeit
§ 75 Verfahren vor der zuständigen Behörde
§ 76 Muster und Vordrucke
§ 77 Außenverkehr
Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
(Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung - BioSt-NachV)
§ 71 Berichtspflicht der zuständigen Behörde
Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig und legt der Bundesregierung erstmals zum 31.
Dezember 2010 und sodann jedes Jahr einen Erfahrungsbericht vor.