1. Verstöße gegen die Mitteilungspflicht nach § 13,
2. Widersprüche zwischen verschiedenen Daten, die im Rahmen des Datenabgleichs bekannt geworden sind, und
3. sonstige Zweifel an
a) der Wirksamkeit eines Nachhaltigkeitsnachweises, eines Zertifikates oder einer Bescheinigung oder
b) der Richtigkeit der darin nachgewiesenen Tatsachen.