Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Erster Abschnitt - Anwendungsbereich, Antrag und Unterlagen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 1a Gegenstand der Prüfung der Umweltverträglichkeit
§ 2 Antragstellung
§ 2a Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen bei UVP-pflichtigen Vorhaben
§ 3 Antragsinhalt
§ 4 Antragsunterlagen
§ 4a Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb
§ 4b Angaben zu den Schutzmaßnahmen
§ 4c Plan zur Behandlung der Abfälle
§ 4d Angaben zur Energieeffizienz
§ 4e Zusätzliche Angaben zur Prüfung der Umweltverträglichkeit; UVP-Bericht
§ 5 Vordrucke
§ 6 Eingangsbestätigung
§ 7 Prüfung der Vollständigkeit, Verfahrensablauf
Verordnung über das Genehmigungsverfahren
(Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV)
§ 5 Vordrucke
Die Genehmigungsbehörde kann die Verwendung von Vordrucken für den Antrag und die Unterlagen verlangen.