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Abschnitt 8 - Schlussvorschriften
§ 18 Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Inkrafttreten
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
(Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 42. BImSchV)
§ 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt einen Monat nach der Verkündung in Kraft.
Abweichend von Satz 1 tritt
§ 13
zwölf Monate nach Verkündung der Verordnung in Kraft.