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Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 20 Zugänglichkeit der Normen
§ 21 Übergangsvorschriften
Bekanntgabeverordnung
(Einundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 41. BImSchV)
§ 20 Zugänglichkeit der Normen
VDI-Richtlinien, ISO-, DIN- und DIN-EN-Normen, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen und sind in der Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt.