1. des langfristigen Ziels für Ozon,
2. des nationalen Ziels für PM 2,5 sowie
3. der Zielwerte für PM 2,5 , Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[ a ]pyren
ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.