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Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziele des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Allgemeine Pflichten
Bundesgleichstellungsgesetz
(Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes - BGleiG)
§ 2 Geltungsbereich
Dieses Gesetz gilt für die Dienststellen nach
§ 3 Nummer 5
.
Unternehmen nach
§ 3 Nummer 9
sollen auf die entsprechende Anwendung dieses Gesetzes hinwirken.