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Titel 5 - Auflage
§ 2192 Anzuwendende Vorschriften
§ 2193 Bestimmung des Begünstigten, Vollziehungsfrist
§ 2194 Anspruch auf Vollziehung
§ 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung
§ 2196 Unmöglichkeit der Vollziehung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.