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Untertitel 1 - Rechtsverhältnis der Erben untereinander
§ 2032 Erbengemeinschaft
§ 2033 Verfügungsrecht des Miterben
§ 2034 Vorkaufsrecht gegenüber dem Verkäufer
§ 2035 Vorkaufsrecht gegenüber dem Käufer
§ 2036 Haftung des Erbteilkäufers
§ 2037 Weiterveräußerung des Erbteils
§ 2038 Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses
§ 2039 Nachlassforderungen
§ 2040 Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung
§ 2041 Unmittelbare Ersetzung
§ 2042 Auseinandersetzung
§ 2043 Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2044 Ausschluss der Auseinandersetzung
§ 2045 Aufschub der Auseinandersetzung
§ 2046 Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten
§ 2047 Verteilung des Überschusses
§ 2048 Teilungsanordnungen des Erblassers
§ 2049 Übernahme eines Landguts
§ 2050 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben
§ 2051 Ausgleichungspflicht bei Wegfall eines Abkömmlings
§ 2052 Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gewillkürte Erben
§ 2053 Zuwendung an entfernteren oder angenommenen Abkömmling
§ 2054 Zuwendung aus dem Gesamtgut
§ 2055 Durchführung der Ausgleichung
§ 2056 Mehrempfang
§ 2057 Auskunftspflicht
§ 2057a Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2037 Weiterveräußerung des Erbteils
Überträgt der Käufer den Anteil auf einen anderen, so finden die Vorschriften der §
§ 2033
,
2035
,
2036
entsprechende Anwendung.