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Untertitel 5 - Aufschiebende Einreden
§ 2014 Dreimonatseinrede
§ 2015 Einrede des Aufgebotsverfahrens
§ 2016 Ausschluss der Einreden bei unbeschränkter Erbenhaftung
§ 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2017 Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft
Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in
§ 2014
und in
§ 2015 Abs. 1
bestimmten Fristen mit der Bestellung.