Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Titel 5 - Elterliche Sorge
§ 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
§ 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
§ 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
§ 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
§ 1626d Form; Mitteilungspflicht
§ 1626e Unwirksamkeit
§ 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
§ 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
§ 1629 Vertretung des Kindes
§ 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung
§ 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege
§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
§ 1631a Ausbildung und Beruf
§ 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
§ 1631c Verbot der Sterilisation
§ 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
§ 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
§ 1633 (weggefallen)
§ 1638 Beschränkung der Vermögenssorge
§ 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
§ 1640 Vermögensverzeichnis
§ 1641 Schenkungsverbot
§ 1642 Anlegung von Geld
§ 1643 Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
§ 1644 Überlassung von Vermögensgegenständen an das Kind
§ 1645 Neues Erwerbsgeschäft
§ 1646 Erwerb mit Mitteln des Kindes
§ 1647
§ 1648 Ersatz von Aufwendungen
§ 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens
§ 1664 Beschränkte Haftung der Eltern
§ 1665
§ 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
§ 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
§ 1667 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens
§ 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
§ 1672 (weggefallen)
§ 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
§ 1674 Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
§ 1674a Ruhen der elterlichen Sorge der Mutter für ein vertraulich geborenes Kind
§ 1675 Wirkung des Ruhens
§ 1676
§ 1677 Beendigung der Sorge durch Todeserklärung
§ 1678 Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil
§ 1679
§ 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
§ 1681 Todeserklärung eines Elternteils
§ 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
§ 1683 (weggefallen)
§ 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
§ 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
§ 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
§ 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
§ 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
§ 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
§ 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
§ 1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern
§ 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
§ 1697 (weggefallen)
§ 1697a Kindeswohlprinzip
§ 1698 Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung
§ 1698a Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge
§ 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1675 Wirkung des Ruhens
Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben.