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Titel 3 - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten
§ 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
§ 1091 Umfang
§ 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
§ 1093 Wohnungsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1091 Umfang
Der Umfang einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit bestimmt sich im Zweifel nach dem persönlichen Bedürfnis des Berechtigten.