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Untertitel 3 - Nießbrauch an einem Vermögen
§ 1085 Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
§ 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers
§ 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
§ 1088 Haftung des Nießbrauchers
§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
Die Vorschriften der §
§ 1085
bis
1088
finden auf den Nießbrauch an einer Erbschaft entsprechende Anwendung.